Das Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Schleswig-Holstein wurde zum 01.01.2015 neu verabschiedet.
Mit einem Klick auf den Link unten, gelangen Sie zur aktuell gültigen Fassung, die durch den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein veröffentlicht wurde.
Es ist in neun Abschnitte gegliedert:
- Aufgaben und Träger
- Organisation der Feuerwehren
- Einsatz der Feuerwehren
- Vorbeugender Brandschutz
- Pflichten
- Kosten, Entschädigung und Schadenersatz
- Aufsicht und Brandschutzbeirat
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen
- Schlussvorschriften
In ihm wird das Feuerwehrwesen des Landes Schleswig-Holstein geregelt.